Logo

Herleitung des Logos

Das Logo der Arbeitgebermarke nutzt die schutzschildförmige Kontur des Landeswappens, um die Kernaussage „Sicher“ grafisch zu verstärken. Im Zentrum des abstrahierten Landeswappens verbirgt sich dabei das „ich“. Die Marke nimmt damit die Möglichkeiten der Selbstverwirklichung in den Fokus, die sowohl bei intensiverer Beschäftigung mit dem Arbeitgeber als auch mit dem Logo erkennbar werden. Die Vielfalt, die das Fundament für diese Möglichkeiten legt, wird durch die variable Farbgebung der Outline signalisiert.

Das Logo der Arbeitgebermarke sollte immer in der hier abgebildeten kompletten Form eingesetzt werden. Für Werbemittel und für die grafische Gestaltung von Flächen kann auf den Wortteil „Arbeitgeber Niedersachsen“ verzichtet werden. Im zweiten Fall muss aber die Wahrnehmung des kompletten Logos sichergestellt sein.

Primäres Logo

Diese farbige Variante ist die präferierte Version des Logos.

Das Logo der Arbeitgebermarke sollte immer in der hier abgebildeten kompletten Form eingesetzt werden. Für Werbemittel und für die grafische Gestaltung von Flächen kann auf den Wortteil „Arbeitgeber Niedersachsen“ verzichtet werden. Im zweiten Fall muss aber die Wahrnehmung des kompletten Logos sichergestellt sein.

Schutzraum

Ein Logo benötigt „Raum zum Atmen“. Das bedeutet, es sollte von freiem Raum umgeben sein, um in einem Kommunikationsumfeld mit weiteren Informationen gut wahrgenommen zu werden. Innerhalb dieses Schutzraums dürfen keine weiteren grafischen Elemente wie z. B. andere Logos platziert werden.

Der Schutzraum des Logos beträgt die anderthalbfache Höhe der Höhe des „h“ im Wort Sicher.

Mindestgröße

Um eine bestmögliche Wahrnehmung des Logos zu gewährleisten, sollte eine festgelegte Größe nicht unterschritten werden. Zusätzlich spielt natürlich das zu bedruckende Material, z. B. bei Werbemitteln, eine Rolle.

Die Darstellungsgröße des Logos sollte eine Breite von 35 mm nicht unterschreiten. Für die Anwendung in den digitalen Medien gilt, dass eine Breite von 150 Pixel nicht unterschritten werden darf.

Farbstellungen

Das Logo ist bevorzugt in der positiven Vier-Farb-Variante anzuwenden. Für bestimmte Anwendungsbereiche oder aus drucktechnischen Gründen kann es notwendig sein, auch andere Farbvarianten zuzulassen. Zu beachten ist hierbei, dass die Marke von der Vielfalt der Farben lebt, daher ist eine Anwendung einer einfarbigen Variante gut abzuwägen. Dies ist entsprechend der Gesamtgestaltung zu berücksichtigen.

Positives Logo, primäre Anwendung

Negatives Logo

Negatives Logo, sekundäre Anwendung

Einfarbiges Logo schwarz

Kombination mit dem Logo des Landes Niedersachsen

Das Land Niedersachsen als Arbeitgeber und somit Absender der Kommunikation muss mit dem Logo in der Kommunikation der Arbeitgebermarke berücksichtigt werden. Nur auf kleinen Anwendungsflächen, wie zum Beispiel Werbemitteln, kann das Logo des Landes entfallen.
Die hier abgebildeten Größenverhältnisse sind empfohlene Werte. Ist der alleinige Absender das Land Niedersachsen, wird das Logo des Landes gemäß des Niedersachsen-CDs eingesetzt (Platzierung und Größe). Das Logo der Arbeitgebermarke ist dann frei dazu anzuordnen.

Beispiele zur und/oder Vorgaben zur Umsetzung finden Sie im Kapitel „Anwendungsbeispiele“.

waagerechte Anordnung

senkrechte Anordnung

Grundsätzlich wird die waagerechte Anordnung bevorzugt. In besonders schmalen Formaten (z. B. DIN-Lang) ist eine alternative Platzierungsweise möglich. Hierbei sitzt das Arbeitgeber-Logo im Kopf und das Landes-Logo im Fuß des Formates (siehe: Anwendungsbeispiele).

Bitte nicht!

Das Logo ist das Aushängeschild der Arbeitgebermarke Niedersachsen und darf grundsätzlich nicht verändert werden. Es stehen für die Nutzung alle zulässigen Farben und Formate als Download zur Verfügung.

Nicht neu anordnen

Nicht verzerren

Nicht umfärben

Keine Effekte anwenden

Kombination mit vorhandenen Logos

Das Logo der Arbeitgebermarke kann in unterschiedlichste  Kommunikationsmaßnahmen mit bereits vorhandenen Werbekonzepten integriert werden. Das können Flyer, Broschüren, Anzeigen oder sogar Kampagnen, z. B. die der Polizei oder der Finanzverwaltung sein. Selbstverständlich folgt der Aufbau dieser Werbemittel dem jeweiligen Corporate Design. Bei der Platzierung muss  darauf geachtet werden, dass der Mindestabstand um das Arbeitgeber-Logo (Schutzraum) und die Mindestgrößen eingehalten werden.

Flyer Polizeiakademie

Anzeige Finanzamt

Die hier abgebildeten Graumuster erheben keinen Anspruch auf die Richtigkeit des jeweiligen Corporate Designs. Sie sollen lediglich mögliche Positionen und Mindestabstände verdeutlichen.